Biersteuer
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Alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke unterliegen der Biersteuer. Für im Inland hergestelltes Bier ist die Herstellerin oder der Hersteller steuerpflichtig. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt, in dem das Bier den Herstellungsbetrieb verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb verwendet wird.
BAZG Das ist nur ein Beispiel vieler weiterer Steuermöglichkeiten. Wir kennen nicht alle. Aber viele. Fragen Sie uns, bevor es teuer wird. |